Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"Das Baugenehmigungsverfahren folgt in Deutschland grundsätzlich einem ähnlichen Ablauf: Zuerst prüfen Bauherr:innen bzw. Planer:innen, ob das Vorhaben mit den Vorgaben vor Ort zusammenpasst, etwa mit dem Bebauungsplan oder – falls kein Bebauungsplan existiert – mit den Regeln der jeweiligen Umgebung. Anschließend wird der Bauantrag gestellt, die Unterlagen werden fachlich geprüft und am Ende entscheidet die zuständige Behörde über die Genehmigung. Als gemeinsame Grundlage dient dabei die Musterbauordnung (MBO), die den Rahmen für das Bauen in Deutschland vorgibt. Trotz dieses einheitlichen Grundmusters unterscheidet sich die konkrete Ausgestaltung je Bundesland. Denn jedes Land regelt in seiner Landesbauordnung, was genau im Genehmigungsverfahren passiert, wie die Rollen verteilt sind und welche Vorhaben überhaupt genehmigungspflichtig sind. Das betrifft zum Beispiel den Umfang verfahrensfreier bzw. genehmigungsfreier Vorhaben, die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen sowie die Frage, wer bauvorlageberechtigt ist und damit den Antrag fachlich einreichen darf. Für Bauherr:innen ist deshalb wichtig, den Ablauf nicht nur „bundesweit“, sondern immer im Kontext des jeweiligen Bundeslands zu betrachten: Welche Schritte sind erforderlich, welche Unterlagen werden erwartet und wie läuft die Kommunikation mit der Bauaufsicht ab? Je nach Land kann auch die Nutzung digitaler Verfahren unterschiedlich geregelt sein, etwa ob und wie Anträge online eingereicht werden können. Am Ende bleibt das Muster zwar vergleichbar – Bebauungsplan bzw. planungsrechtliche Zulässigkeit prüfen, Bauantrag stellen, Prüfung durch die Bauaufsicht, Entscheidung. Die Details stecken jedoch in den Landesvorschriften. Wer in einem Bundesland baut, muss die dort geltende Landesbauordnung als maßgebliche Grundlage mitdenken. So vermeiden Sie, dass der geplante Ablauf an den tatsächlichen Anforderungen der zuständigen Stelle vorbeigeht.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Landshut
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde in Landshut. Der digitale Bauantrag läuft bayernweit über das BayernPortal, das automatisch zur zuständigen Stelle weiterleitet.
Zum BayernPortal (Ortssuche)Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Bayern
In Bayern sollten Bauherren beim Baugenehmigungsverfahren besonders darauf achten, ob ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder als verfahrensfrei behandelt werden kann. Der entscheidende Punkt ist dabei nicht nur die Art des Bauvorhabens, sondern auch die konkrete Ausgestaltung im Zusammenspiel mit den örtlichen planungsrechtlichen Vorgaben. Gerade bei Umbauten oder Erweiterungen lohnt es sich, die Unterlagen frühzeitig sorgfältig zu planen, damit die Prüfung durch die zuständige Stelle reibungslos ablaufen kann. So vermeiden Sie unnötige Rückfragen und Verzögerungen. Klärung zur Genehmigungsbedürftigkeit gehört deshalb ganz am Anfang.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Landshut.
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Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.